Schloss Burgrain, Mittelpunkt der gleichnamigen freisingischen Herrschaft

 

Die fürstbischöflich freisingische Herrschaft Burgrain war ein winziges, reichsunmittelbares Territorium mitten im altbayerischen Machtbereich der Wittelsbacher. Von seiner Gründung im Jahre 811, bis zu seiner Auflösung im Zuge der Säkularisation 1803, bildete es über den beachtlichen Zeitraum eines ganzen Jahrtausends den geistlich-religiösen und weltlichen Rahmen für das Leben im oberen Isental.

Schloss Burgrain, der administrative Mittelpunkt und Namensgeber dieser Herrschaft, ist heute wohl der  bedeutendste Zeuge aus dieser Zeit. Wenn wir in seinem Burghof stehen und uns umsehen, so beginnt beim Anblick der mächtigen alten Mauern unwillkürlich die Phantasie zu arbeiten und Fragen zu stellen, die uns dieser steinerne Zeuge jedoch normalerweise nicht so ohne weiteres beantworten will.

Gott sei Dank „verirrte sich“ aber auch schon Ludwig Heilmaier, der bedeutende Heimatforscher unseres Gebietes, in seiner Jugend „im Winkelwerk des Burgrainer Schlosses“, wie er uns im Vorwort seiner Chronik „Die Herrschaft Burgrain“ aus dem Jahre 1911 [1] verrät. Heilmaier ließ aber nicht nur seine Phantasie arbeiten, sondern verfasste mit dem oben genannten Buch das Standardwerk, das auch uns hier helfen kann, einen kurzen geschichtlichen Überblick und nebenbei einige Episoden aus der Historie des Schlosses und der Herrschaft Burgrain in Erinnerung zu rufen. Zunächst wollen wir uns aber mit den geographischen Gegebenheiten vertraut machen.

 

Das obere Isental im Bereich der risseiszeitlichen Endmoräne war wie geschaffen für die Gründung von geschützten Siedlungen. Da die Nebenbäche meist im spitzen Winkel in die Isen münden und sich einige dabei tief in die Hochterrasse eingegraben haben, entstanden vor den Mündungen herausragende Bergnasen, die sich als ausgezeichnete Befestigungspunkte anboten. Die von allen diesen Plätzen beste geographische und morphologische Lage mit nach drei Seiten steil abfallenden, 40 Meter tiefen Hängen war sicher der ausschlaggebende Grund für die Entstehung Burgrains als erste Befestigung. Es ist anzunehmen, dass hier schon während der Kelten- und der nachfolgenden Römerzeit ein befestigter Punkt vorhanden war. Beweise dafür sind jedoch nicht vorhanden.

Schriftliche Dokumente finden wir erst ab dem 8. Jahrhundert, als das Gebiet rund um das 747 gegründete Kloster Isen in das Interessensgebiet der Bischöfe von Freising gerät und diese es verstehen, durch Kauf und Tausch – mithin auch Verdrängung –  ein immer geschlosseneres Untertanengebiet zu gestalten.

Atto der Kienberger, Bischof von Freising, erwirbt im Jahre 811 Burgrain im Tausch von dem Edlen Riphuin aus dem bajuwarischen Adelsgeschlecht der Fagana. Dieser Tauschvertrag wird im Jahre 816 durch den Kaiser Ludwig I. bestätigt und stellt die älteste urkundliche Erwähnung des Siedlungspunktes Burgrain dar. Freilich ist  in der Tauschurkunde mehr von „… zu den Höfen gehörigen Häusern und Grundstücken, Obstgärten, Äckern, Wiesen,…“  die Rede als von einer „Herrschaft Burgrain“ [3].

Ein jähes Ende findet diese planmäßige, wirtschaftliche Entwicklung in Folge der Ungarneinfälle im frühen 10.  Jahrhundert. Die schriftlichen Aufzeichnungen verstummen und banges Schweigen senkt sich über unser Ländchen.

 

Erst im Jahre 1025 hören wir wieder von Burgrain. In diesem Jahr überlässt Bischof Egilbert aus seinen Kirchengütern unter anderem die Fronhöfe Isen und Burgrain der Kaiserinwitwe Kunigunde zur Nutznießung auf Lebenszeit. Der Bischof revanchiert sich hier für bedeutende Schenkungen, Begünstigungen und die Unterstützung beim Wiederaufbau der verelendeten freisingischen Besitztümer durch Kaiser Heinrich II. (973 - 1024) und seine Gemahlin Kunigunde. Zur Erinnerung daran ließ man bei der Neuerbauung der Schlosskapelle 1719 den rechten Seitenaltar der hl. Kunigunde weihen. Eine Inschrift über dem Altar spricht von der Kaiserin als Nutznießerin von Burgrain.

 

Wenn bisher immer von Höfen, Grundstücken und der Nutzung der selbigen die Rede ist, so fragt man sich wohl zu Recht ob der Begriff  „Herrschaft“ den Status Burgrains nicht recht übertrieben darstellt. Schließlich sind ja wesentliche, notwendige Voraussetzungen wie Landesgrenzen und Souveränität, Rechtsprechung und Steuererhebung bisher nur  teilweise geklärt. Diese äußerst komplizierte geschichtliche Entwicklung, zusammengefasst in dem Begriff „Territorialisierung“, wird von Hubert Glaser im Falle Burgrain wie folgt dargestellt [4]: „…Im 12. Jahrhundert erscheinen Freisinger Ministerialen auf der Burg von Burgrain; ab 1227 werden Freisinger Amtleute erwähnt; Burgrain ist also damals bereits ein administrativer Mittelpunkt des Freisinger Territorialbesitzes gewesen. Für die landesherrliche Gewalt der Freisinger Bischöfe über die Herrschaft Burgrain lieferte der Vertrag von 1284 zwischen Bischof Emicho (1283 – 1311) und Herzog Heinrich XIII. von Niederbayern die – einigermaßen labile – Grundlage……Allerdings durchziehen Streitigkeiten über den Umfang der Freisinger Rechte das ganze 16., 17. und 18. Jahrhundert….“

Nun also im 13. Jahrhundert angekommen,  können wir es uns erlauben, die Grenzen der Herrschaft Burgrain zu beschreiben, die übrigens auch heute noch an ihrer östlichen Seite durch eine beträchtliche Anzahl alter Steinsäulen markiert wird.

Vom Quellgebiet der Isen nördlich von Maitenbeth und dem Großhaager Forst bis zum Richtungswechsel des kleinen Flüsschens bei Lengdorf nach Osten hin erstreckte sie sich von Süden nach Norden über nur wenig mehr als 10 Kilometer. Die durchschnittliche Ost- Westausdehnung betrug etwa 5 Kilometer.

Diese sehr kompakten Ausmaße hatten natürlich den Vorteil, dass in dieser Zeit der Türmer zu Burgrain von seinem etwa 25 Meter hohen, in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts 

„funkelnagelneu" erbauten Bergfried mühelos aufmarschierende Feinde bereits dann melden konnte, wenn sich diese noch im „Ausland“, etwa in der östlich gelegenen Grafschaft Haag befanden.

Es sei dem Autor hier noch die Bemerkung erlaubt, dass er als „spätgeborener“ Burgbewohner in der Schule manchmal auf mitleidiges Lächeln stieß, wenn er auf den winzigen lila Punkt im Geschichtsatlas deutete, der das Herrschaftsgebiet markiert [5]. 

 

Ob sich die Bischöfe mit dem Bau des gewaltigen, aus Nagefluh-Quadersteinen erbauten Bergfrieds finanziell übernommen hatten, können wir nur vermuten, jedenfalls mussten sie vom 13. bis 15. Jahrhundert Burgrain mit seinen Ländereien immer wieder verpfänden, bzw. zu Lehen geben. Häufige Streitigkeiten, meist finanzieller Natur, mit der benachbarten Grafschaft Haag sind dokumentiert. Trotzdem wird im 15. Jahrhundert unter den Bischöfen Hermann (1412-1421) und Nicodemus (1422-1443) Burgrain zu einer spätmittelalterlichen Festungsanlage erweitert. Es entstehen eine ca. 8 Meter hohe Umfassungsmauer mit Wehrgang, der Palas an der geschützten Nordseite der Burg, Wirtschaftsgebäude an der Ost- und Südostseite (Zehentkasten) und eine quadratische, in die Wehranlage integrierte gotische Kapelle an der Südwestecke des Areals. In den beiden ältesten bekannten Ansichten von Schloss Burgrain aus dem Jahre 1528 im Bayerischen Hauptstaatsarchiv kann man alle oben genannten Teile gut erkennen. Mehr noch, die Planskizzen sind in ihren Proportionen überraschenderweise so präzise ausgeführt, dass man aktuelle Fotografien ziemlich deckungsgleich darüber legen kann.

Nachdem 1594 Burgrain ein letztes Mal gegen ein Darlehen von 15800 fl. (=Gulden) an das Domkapitel zu Freising verpfändet worden war, verbleibt es ab 1600 endgültig und ausschließlich im Besitz des Bistums Freising. Die Bischöfe berufen einen Pfleger, der auch die niedere Gerichtsbarkeit ausübt. Zeitweise begegnen wir auch einer auf drei Personen verteilten Verwaltung mit Pfleger, Kastner und Richter, was einen vielleicht an die heutige Gewaltenteilung erinnern mag.

 

Während des 30-jährigen Krieges wird Burgrain im Jahre 1633 von den Schweden und noch einmal im Jahre 1648 durch Schweden und Franzosen geplündert  Angeblich sollen die Feinde einen im Turm vergrabenen Schatz an Gold gefunden haben. 1634 wütet die Pest im Burgrainer Land und 1639 werden große Teile des Schlosses ein Raub der Flammen. Wie wahrhaft ungeheuerlich diese schreckliche Zeit war, kann man einem Brief des damaligen Pflegers Christian Itt an den Bischof entnehmen. Itt schreibt darin: „Bin heint Nacht im Schloß gelegen, und weilen ain gespenst so übl regiert, mag ich darin nit bleiben, sondern ziehe heint ... ins Dorf hinab, mag mehreres nit schreiben vor schreckh und khumerniß (Heilmaier).

Aber immer wieder stabilisieren sich die Zustände in Burgrain. Der abgebrannte Zehentkasten muss auch ohne Unterstützung durch die Hofkammer zu Freising schnellstens wieder aufgebaut werden, hat er doch für den wirtschaftlichen Kreislauf in unserem Ländchen und darüber hinaus bis nach Freising große Bedeutung. Schließlich dient er als Depot für die naturalisierten Steuereinnahmen des Bischofs.

 

Im 17. und frühen 18. Jahrhundert wird das Schloss häufig vom jeweiligen Bischof besucht, der dann in seinen Herrschaftswäldern der Jagd nachgeht und in den sog. Fürstenzimmern residiert. 1644, also nur 5 Jahre nach dem oben erwähnten absoluten Tiefpunkt, schreibt Bischof Veit Adam an „…Jakob dem Jäger…(auf das)… shwarzwiltpret diser Zeit guet achtung zu geben… dann Wür … uns nach Burckhrain zubegebens willens seindt

Der herausragende Fürstbischof Johann Franz Eckher von Kapfing und Lichteneck (1695-1727) lässt große Teile der Burg umbauen, um dem Gebäude mehr den repräsentativen Charakter eines Schlosses zu verleihen. Dabei erweist er sich aber als umsichtiger, behutsamer und kunstsinniger Bauherr. Als Krönung seiner Bautätigkeit in Burgrain gelingt es ihm mit dem Neubau der barocken Schlosskapelle ein Juwel zu schaffen, das auch heute noch als kunsthistorisches Kleinod gilt.

 

Mit Fürstbischof Eckher endete allerdings diese letzte Blütezeit der Herrschaft Burgrain und es scheint so, als hätten seine Nachfolger nur noch deren wirtschaftlichen Erträge aus Zehent, Forstwirtschaft und Brauerei im Blick gehabt. Schließlich, im Jahre 1800,  opferte man sogar das Wahrzeichen der Herrschaft, den romanischen Bergfried, als Baumaterial für einen Bierkeller! Man mag fast denken, die 3 Jahre später erfolgte Auflösung der Herrschaft im Zuge der Säkularisation sei geradezu eine gerechte Strafe für diesen Frevel gewesen.

 

Seit mehr als zweihundert Jahren gibt es keine Herrschaft Burgrain mehr und das gleichnamige Schloss hat seine Bedeutung als Mittelpunkt unseres hier betrachteten Ländchens längst verloren. In dieser Zeit hat das Schloss mehrfach seine Besitzer gewechselt, zusammengenommen kann man etwa 8 Generationen an Bewohnern zählen. Der Großvater des Autors kaufte das Schloss im Jahr 1919. Seit 1982 sind die beiden Brüder Ulrich und Jürgen Klapp zu gleichen Teilen Eigentümer und bewohnen mit ihren Familien Burgrain. Die Schlosskirche gehört zum Pfarrverband Isen und ist bei Messen und nach Anmeldung beim ortsansässigen Mesner zugänglich.

 

Ulrich Klapp                                                                                                Schloss Burgrain, Januar 2008

 

 

Quellen- und Literaturangaben

 

1.    Ludwig Heilmaier:               Die ehemalige freisingische Herrschaft Burgrain, München 1911

2.    Rosemarie Klapp:               Denkmalpflegerische Probleme der privaten Burgen und

Schlösser in Bayern, aufgezeigt am Beispiel des Schlosses

Burgrain, Zulassungsarbeit, April 1974 (unveröffentlicht)

3.    Reinold Härtel:                   Übersetzung des Tauschvertrages aus: Die Traditionen Des

Hochstifts Freising, I Band (744-926), 

Bitterauf T, München 1905                       

4.    Prof. Dr. Hubert Glaser:     Hochstift Freising; Beiträge zur Besitzgeschichte,

München 1990

5.    F. W. Putzger                     Historischer Weltatlas, 84. Auflage, Verlag Velhagen&Klasing

 

Dieser Artikel wurde in etwas gekürzter Form im nachfolgenden Buch veröffentlicht

 

Dieter Vogel/Albrecht Gribl
Das Isental

Das Buch beschreibt den Landstrich, die Menschen und ihre Geschichte, die Tiere und Pflanzen, Meisterwerke der Kunst und Architektur.

Großformat, 144 Seiten
150 meist farbige Abbildungen
ISBN 978-3-9807800-9-4; 
€ 19,90